Was ist die Erschöpfung?
Der Erschöpfungsgrundsatz findet im Immaterialgüterrecht Anwendung. Im deutschen Urheberrecht ist der Erschöpfungsgrundsatz hinsichtlich des Verbreitungsrechts von Relevanz. Wird bspw. ein vom Urheberrecht geschütztes Computerprogramm in den Verkehr gebracht, so erschöpfen sich die Verbreitungsrechte des Urhebers. Eine Weiterveräußerung durch den Erwerber ist damit möglich.
Der Erschöpfungsgrundsatz ist zumeist regional begrenzt. So erschöpfen sich in Europa in den Verkehr gebrachte Computerprogramme nicht in Asien, mit der Folge, dass der Urheber für den Raum Asien weiterhin die ausschließlichen Verbreitungsrechte inne hat.