Was ist ein Datenbankwerk?
Bei dem Datenbankwerk handelt es sich um ein Werk des Urheberrechts, welches urheberrechtlichen Schutz genießt. Das Datenbankwerk stellt einen Unterfall des Sammelwerks dar. Nach dem Urheberrechtsgesetz ist ein Datenbankwerk „ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mithilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich ist“.
Der Unterschied zu einer Datenbank besteht darin, dass das Datenbankwerk eine geistige Schöpfung sein muss. Es unterfällt also dem „normalen“ Urheberrechtsschutz, während die Datenbank einen Schutz „eigener Art“ genießt. Dieser Schutz wird nicht mit der geistigen Schöpfung, sondern mit den getätigten Investitionen begründet.