Was ist die Gemeinfreiheit?
Die Gemeinfreit ist ein Begriff des Immaterialgüterrechts. Gemeinfreie Werke des Urheberrechts unterliegen keinem urheberrechtlichen Schutz, sodass sie von jedermann frei genutzt werden können. Es ist weder eine Zustimmung des Urhebers von Nöten, noch besteht eine Zahlungsverpflichtung. Gemeinfreiheit kann durch Zeitablauf eintreten, denn Immaterialgüterrechte bestehen jeweils nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums. So erlischt der Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.