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Schutz von Creative Commons-Lizenzen

Wir schützen Inhaber von Creative Commons-Lizenzen und erstreiten Schadensersatz.

Ihr Ansprechpartner

Creative Commons-Lizenzen Schadensersatz: Wir schützen Rechteinhaber

Creative Commons-Lizenzen müssen geschützt werden.

Fotografen, die ihre Werke unter Creative Commons auslizensieren, haben besondere Ansprüche, auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht bei der Lizensierung nicht an erster Stelle steht. Diese Fotografen haben ein großes Interesse daran, dass ihre Werke nur in gewünschte Kontexten erscheinen und sie ein Mitspracherecht haben. Bilder, die von Creative Commons-Lizenzen geschützt werden, müssen vom Verwender entsprechend behandelt werden, z.B. durch die Nennung des Autors.

Wird gegen die Lizenzvereinbarungen verstoßen, z.B. durch generelle Missachtung, dann können Schadensersatzforderungen fällig werden, die wir für unsere Mandanten mit hoher Erfolgsquote gerade im Bereich Creative Commons durchsetzen. Denn es nützt dem Urheber natürlich nichts, wenn sein tolles Bild oder sein toller Text  den „viralen“ Web durch die digitalen Medien nimmt, es aber für niemanden erkennbar ist, dass das Werk von ihm stammt. Diesen Spagat zwischen kostenfrei aber dennoch kontrolliert, schaffen die Creative Commons-Lizenzen.

Oft halten sich Nutzer jedoch nicht an die Vorgaben der Creative Commons-Lizenzen. Wenn man seine Werke ansonsten kostenfrei zur Nutzung anbietet, ist der Ärger nur allzu verständlich, wenn sich insbesondere große finanzstarke Unternehmen noch nicht einmal an die wenigen oben genannten Vorgaben halten. Gerade die Namensnennung ist für Fotografen sehr wichtig, da dadurch gewährleistet ist, dass diejenigen, denen das Foto gefällt, wissen, wo mehr davon zu bekommen ist.

LHR erzielt Rekordsumme für Mandanten: Fotograf erhält 14.000 € Schadensersatz wegen Nichtnennung als Urheber innerhalb Creative Commons-Lizenz

LHR konnte im Rahmen der Rechtsverteidigung von Fotorechten bereits einen Schadensersatz in Höhe einer Rekordsumme von 14.000,00 € verhandeln.

Weil das Lichtbildwerk gleich auf mehreren Seiten rechtswidrig verwendet wurde, erhöhte sich der zu zahlende Schadensersatz auf die Summe von fast 20.000,00 €. Nach Verhandlungen konnten wir uns mit dem Rechtsverletzer auf die Zahlung von pauschal 14.000,00 € einigen.

Details zum Fall hier.

Konsequente Rechtsverfolgung mit Augenmaß

Bei der Geltendmachung klarer Rechtspositionen gilt es, die Verhältnismäßigkeit  zu wahren. Man muss nicht gegen alles und jeden (z.B. private Blogger und kleine Händler) sofort die „Abmahnkeule herausholen“. Oft ist es die beste Werbung für einen Fotografen, wenn er sich gütlich mit ehemaligen Rechtsverletzern einigen kann. Geht es allerdings um große Unternehmen, die offenkundig aus fremden Leistungen Kapital schlagen wollen, gibt es keinen Grund, seine Rechte nicht mit aller Konsequenz durchzusetzen.

Anwälte schützen Rechteinhaber und erstreiten Schadensersatz für Verstöße gegen Creative Commons-Lizenzen

Urheber können sich gegen Verletzungen der Creative Commons-Lizenzen effektiv zur Wehr setzen und Schadensersatz verlangen. Wer geeignete Mittel einsetzt, der schützt sich aktiv und

  • verhindert die weitere unzulässige Verbreitung seiner Fotos und Texte,
  • wird für erlittenen Schaden entschädigt,
  • zeigt sich wehrhaft gegenüber zukünftigen Angriffen.

Der Schädiger hat nicht nur die Anwaltskosten zu erstatten, sondern in der Regel auch einen angemessenen Schadensersatz zu zahlen.

  • LHR verteidigt Sie gegen Angriffe auf Ihre Fotos und Texte
  • LHR wahrt Ihre Ansprüche nach Verletzungen der Creative Commons-Lizenzen
  • LHR findet die Schuldigen und konfrontiert sie mit den Folgen ihres Tuns in außergerichtlichen & gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • LHR kümmert sich um eine angemessene finanzielle Entschädigung

Arno Lampmann, Kanzlei-Gründer, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz: „Bei Unternehmen, die offenkundig aus fremden Leistungen Kapital schlagen wollen, gibt es unseres Erachtens keinen Grund, seine Rechte nicht mit aller Konsequenz durchzusetzen – wie wir es für unsere Mandanten tun.

Nehmen Sie Kontakt per E-Mail oder Telefon zu uns auf!

Unsere Leistungen zum Thema Schutz von Creative Commons-Lizenzen

Arten der Creative Commons-Lizenzen

    • Namensnennung
      CC BY
      Diese Lizenz erlaubt anderen, das Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der Urheber genannt wird.
    • Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
      CC BY-SA
      Diese Lizenz erlaubt anderen, das Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der Urheber genannt wird und die auf Ihrem Werk basierenden neuen Werke unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden.
    • Namensnennung – Keine Bearbeitung
      CC BY-ND
      Diese Lizenz erlaubt anderen die Weiterverbreitung des Werks, kommerziell wie nicht-kommerziell, solange dies ohne Veränderungen und vollständig geschieht und der Urheber genannt wird.
    • Namensnennung – Nicht kommerziell
      CC BY-NC
      Diese Lizenz erlaubt anderen, das Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, allerdings nur nicht-kommerziell und solange der Urheber genannt wird.
    • Namensnennung – Nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
      CC BY-NC-SA
      Diese Lizenz erlaubt es anderen, das Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, allerdings nur nicht-kommerziell und solange der Urheber des Originals genannt wird und die auf dem Werk basierenden neuen Werke unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden.
    • Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitung
      CC BY-NC-SA
      Dies ist die restriktivste der sechs Kernlizenzen. Sie erlaubt lediglich Download und Weiterverteilung des Werkes unter Nennung des Namens, jedoch keinerlei Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung.

 

Beliebte Lizenzart ist die Lizenz Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen – CC BY-SA. Darunter dürfen Nutzer die unter der Creative Commons-Lizenz stehenden Werke öffentlich zugänglich zu machen, wenn sie die folgenden Angaben machen:

  • Werktitel,
  • Name des Urhebers
  • Link auf das Werk und/oder den Urheber und
  • Link auf die Lizenzurkunde bei Creative Commons.

Ihre Rechtsschützer

  • Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
  • Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Mandanten von LHR sind

  • Fotografen
  • Fotoagenturen
  • Journalisten
  • sonstige Urhebrrechtsinhaber

Erste Schritte

  • Nach der Anzeige einer Bild- oder Textüberahme unter Verstoß gegen Creative Commons-Lizenzen kümmern wir uns um Schadensbegrenzung im Rahmen einer mit dem Mandanten abgesprochenen Strategie
  • Wir fordern Unterlassung des schädigenden Verhaltens und Schadensersatz
  • Wir sichern Sie durch hohe Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab

Schadensersatz fordern!

LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – wir realisieren Ihre Schadensersatzansprüche und setzen Vertragsstrafen konsequent durch.

Wir sind der Meinung, dass Sie unter der Verletzung Ihrer Rechte schon genug gelitten haben und nicht noch durch weiteren Aufwand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestraft werden sollten.

Kontaktieren Sie uns:

    • Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 – [email protected]

 

Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

Was sind Creative-Commons Lizenzen?

Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, die Lizenzbedingungen zur Verfügung stellt, mit denen Urheber, meist Autoren oder Fotografen der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Die Lizenzbedingungen beschränken sich jedoch nicht auf Bilder und Texte, sondern regeln die Rechte auch in Bezug auf Musikstücke, Videoclips usw.

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