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Einstweilige Anordnung

Was ist eine Einstweilige Anordnung?

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Was ist eine Einstweilige Anordnung?

Der Begriff der einstweiligen Anordnung entstammt dem einstweiligen Rechtsschutz. Er beschreibt die Möglichkeit des Gerichts noch vor Ablauf des Hauptverfahrens gewisse Regelungen im Bezug auf den Streitgegenstand zu treffen.

Der Hintergedanke der einstweiligen Anordnung ist, dass Gerichtsverfahren eine längere Zeit in Anspruch nehmen können und gewisse Dinge bis zum Ende des Gerichtsverfahren gerichtlich geklärt werden müssen. So bspw. im Eherecht während eines Scheidungsverfahrens. Hier könnten einstweilige Anordnungen im Bezug auf die Betreuung der Kinder ergehen.

Unsere Leistungen zum Thema Einstweilige Anordnung

  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachun
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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