Was ist der Strengbeweis?
Im deutschen Zivilprozess herrscht der Strengbeweis. Dies bedeutet, dass der Richter bei der Beweisaufnahme an ein vorgegebenes Verfahren gebunden ist und nur die im Gesetz aufgezählten Beweismittel würdigen darf. Es sind lediglich folgende Beweismittel im Verfahren zugelassen:
- Sachverständiger
- Augenscheinbeweis
- Urkunde
- Zeugen
- Parteivernehmung
Unsere Leistungen zum Thema Strengbeweis
- Verhandlungstrategie und Prozesstaktik
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen