Was ist ein (Ver)säumnisurteil?
Erscheint eine Partei nicht im Termin zur mündlichen Verhandlung oder verhandelt sie nicht zur Sache, kann bei Zulässigkeit der Klage aufgrund ihrer Säumnis auf Antrag der anderen Partei ein sog. (Ver)säumnisurteil ergehen. Voraussetzung für ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten ist ferner, dass die Klage „schlüssig“ ist. Dafür müsste das Vorbringen des Klägers – als wahr unterstellt – den geltend gemachten Anspruch rechtfertigen.
Dem Erlass eines Versäumnisurteils dürfen keine Hindernisse entgegenstehen. Ein Versäumnisurteil darf beispielsweise nicht ergehen, wenn das Gericht die säumige Partei nicht rechtzeitig geladen hat. Herrscht im Prozess Anwaltszwang, gilt eine Partei bereits dann als säumig, wenn ihr Rechtsanwalt nicht erscheint oder verhandelt.
Das Versäumnisurteil stellt ein vollstreckungsfähiges Sachurteil dar. Der säumigen Partei steht gegen ein echtes Versäumnisurteil der Rechtsbehelf des Einspruchs zu. Dieser muss frist- und formgemäß eingelegt werden. Ist der Einspruch zulässig, wird der Prozess in die Lage zurückversetzt, die vor der Säumnis befand.
Wenn die säumige Partei im Einspruchstermin erneut säumig ist, kann ein sog. zweites Versäumnisurteil ergehen. Gegen diesem steht der säumigen Partei nur das Rechtsmittel der Berufung zu. Die Berufung hat nur dann Erfolg, wenn ein Fall der Säumnis tatsächlich nicht vorgelegen hat.
Unsere Leistungen zum Thema (Ver)säumnisurteil
- Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
- Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
- Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
- Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
- Prüfung der Bonität des Gegners
- Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
- Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
- Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
- Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
- Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
- evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen