Der Erhalt einer Abmahnung ist stets unangenehm. Für viele sogar ein Schock. Für die Betroffenen stellt sich eine Reihe von Fragen. Was habe ich falsch gemacht? Was wird von mir verlangt? Und vor allem: Wie verhalte ich mich jetzt korrekt? Die folgende Themenseite klärt Sie über die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Abmahnung“ auf.
Übersicht
Was ist eine Abmahnung?
Durch eine Abmahnung werden Sie aufgefordert eine bestimmte Verhaltensweise zu unterlassen. Zugleich sollen Sie versprechen, dass Sie für jeden Fall der Zuwiderhandlung zukünftig eine so genannte Vertragsstrafe zahlen. Dies kann teuer werden. Die exakte Höhe kann vertraglich vereinbart oder einseitig durch den Inhaber des Rechts bestimmt werden. Druck verspüren Sie in beiden Konstellationen. Für den Anspruchsberechtigten bietet die Vertragsstrafe den Vorteil, dass er weder den Schadenseintritt noch die Schadenshöhe nachweisen muss.
Zur Zahlung sind Sie nur verpflichtet, wenn Ihnen ein Verschulden zu Last fällt. Dafür müssen Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen. Der Rechteinhaber fordert Sie zudem dazu auf entstandene Rechtsanwaltskosten sowie einen bereits eingetretenen Schaden zu ersetzen. Geht es dem Geschädigten in erster Linie nicht um den Schutz seiner Rechte, sondern um die Geltendmachung der Abmahnkosten, kann die Abmahnung rechtsmissbräuchlich sein. Sollten Sie die Abmahnung ignorieren, kann ein kostenintensives Gerichtsverfahren die Folge sein.
Welchen Zweck verfolgt die Abmahnung?
Für den Gläubiger besteht der Vorteil darin, dass er seinen (vermeintlichen) Anspruch schnell und kostengünstig außergerichtlich geltend machen kann. Für den Schuldner, der sich seines rechtswidrigen Verhaltens unter Umständen nicht bewusst ist, erfüllt die Abmahnung eine Warnfunktion. Zwingend ist eine Abmahnung vor einem gerichtlichen Verfahren nicht. Unterbleibt sie und erkennt der Beklagte den Anspruch sofort an, muss der Kläger die Prozesskosten tragen.
Aus welchen Gründen wird abgemahnt?
Abmahnungen drohen nicht nur, wenn Sie gegen Ihren Arbeitsvertrag verstoßen. Sie können auch dann eine erhalten, wenn Sie ein gewerbliches Schutzrecht eines anderen verletzen. Dies kann zum Beispiel eine fremde Marke oder ein Urheberrecht sein. Die unbefugte Verwendung eines fremden Markennamens oder Bildes ist untersagt. Auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbs– oder Medienrecht kommt in Betracht. Zu denken ist hier vor allem an irreführende Werbung oder unzulässige Berichterstattung. Letztere kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines anderen verletzen. Zu den häufigsten Abmahngründen gehören ein fehlerhaftes Impressum sowie falsche Widerrufsbelehrungen oder Preisangaben.
Die Top 20 der häufigsten Abmahngründe haben wir für Sie aufgelistet.
Welcher Form unterliegt die Abmahnung?
Die Abmahnung unterliegt keiner gesetzlich vorgeschrieben Form. Dies bedeutet, dass sie auch mündlich ausgesprochen werden kann. In diesem Fall ergeben sich jedoch Beweisschwierigkeiten. Daher geht sie in der Regel schriftlich oder in Textform (bspw. per E-Mail) zu.
Für den Schuldner muss aus der Abmahnung ersichtlich sein, welches Fehlverhalten ihm vorgeworfen wird und wie er einen möglichen Gerichtsprozess vermeiden kann. Rechtliche Ausführungen sind nicht zwingend aber hilfreich.
Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Es kommt stets auf eine Beurteilung des Einzelfalls an. Wie in allen Lebenssituationen gilt – verfallen Sie nicht in Panik. Kontaktieren Sie nicht den Absender und unterschreiben Sie nichts voreilig. Wenden Sie sich an uns, damit wir die Vorwürfe überprüfen können.
Anschließend stehen Ihnen 5 verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Liegt ihr rechtswidriges Verhalten auf der Hand und können Sie dieses ohne Bedenken abstellen, sollten Sie die geforderte Unterlassungserklärung abgeben. Auf diese Weise können Sie ein Gerichtsverfahren vermeiden, dessen Kosten Sie am Ende tragen müssten. Seien Sie sich bewusst, dass Sie sich durch die Unterlassungserklärung lebenslang verpflichten. Seien Sie misstrauisch, wenn die Unterlassungserklärung vom Gegner formuliert wurde. Geben Sie keine vorschnelle Unterlassungserklärung ab. Erst recht nicht, wenn ein Rechtsmissbrauch des Abmahnenden nahe liegt.
Alternativ könnten sie den Anspruch zurückweisen. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass Sie Aspekte zu Gunsten des Gegners vortragen. Dieser erhält zudem die Gewissheit, dass seine Abmahnung zugegangen ist. Um dies zu vermeiden, könnten Sie schlicht und einfach schweigen. Dann droht allerdings die Gefahr, dass Sie verklagt werden. Ist die Rechtlage kompliziert, kann Ihnen Ihr Schweigen im Prozess allerdings wieder zu Gute kommen.
Auch eine negative Feststellungsklage ist möglich. Mit dieser stellen Sie einen Antrag auf Feststellung, dass der geltend gemachte Anspruch nicht besteht. Der Nachteil besteht darin, dass Sie bei einem Unterliegen die Prozesskosten tragen müssen. Ein obsiegendes Urteil kann zudem nicht vollstreckt werden. Sinn macht diese Vorgehensweise nur, wenn der Gegner keine unverzüglichen rechtlichen Schritte einleitet, Sie aber schnelle Gewissheit bezüglich der Rechtmäßigkeit Ihres Verhaltens benötigen.
Zu Guter Letzt könnten wie für Sie vor Gericht eine Schutzschrift hinterlegen. Durch diese Maßnahme können wir dem Gericht vor seiner Eilentscheidung unsere Rechtsauffassung mitteilen und entsprechende Anträge stellen. Dies hat allerdings nicht zwingend zur Folge, dass das Gericht von einer einstweiligen Verfügung absieht oder eine mündliche Verhandlung anberaumt.
Wir haben für Sie die 5 größten Fehler und gleichzeitig die 5 besten Reaktionsmöglichkeiten zusammengefasst.
Unsere Expertise zum Thema Abmahnungen
- Beratung im Vorfeld zur Vermeidung von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Abwehr von Abmahnungen
- Prüfung der gegnerischen Abmahnung
- Hinterlegung von Schutzschriften gegen mögliche Eilanträge
- Prüfung des Verhaltens des Gegners auf Rechtmäßigkeit
- Abmahnung des Gegners
- Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik