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Focus Markenrecht
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Wettbewerbsrecht & Kartellrecht

Wir schützen den fairen Wettbewerb

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Das Kartell- und das Wettbewerbsrecht sind wesentliche Kernbereiche des Wirtschaftsrechtes, die der Durchsetzung einer freien Marktwirtschaft dienen. Das Kartellrecht hat Absprachen zwischen Unternehmen, die Überwachung marktbeherrschender Stellungen sowie die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen zum Gegenstand. Das Wettbewerbsrecht hingegen beschäftigt sich mit der Zulässigkeit einzelner geschäftlicher Handlungen, wie etwa einzelner Werbekampagnen.

Beide Bereiche sind nicht nur für Großkonzerne von Bedeutung. Gerade mittelständische Unternehmen und Start-ups sollten die Lauterkeit ihrer Marketingmaßnahmen prüfen. Nicht nur kostspielige Abmahnungen können vermieden werden. Effektives Marketing im Rahmen des Zulässigen kann den entscheidenden Wettbewerbsvorteil bringen. Das Kartellrecht hingegen berücksichtigt die Bedürfnisse kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Sogenannte Mittelstandskartelle ermöglichen wettbewerbsrechtliche Vorteile gegenüber größeren Konkurrenten.

Kartellrecht

Das Kartellrecht schützt den fairen Wettbewerb als Institution. Es soll den freien Leistungswettbewerb in einer sozialen Marktwirtschaft gewährleisten. Zu diesem Zweck beinhaltet das Kartellrecht das Kartellverbot, die Zusammenschlusskontrolle (Fusionskontrolle) und die Missbrauchsaufsicht. Regelungen zum Kartellrecht sind dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu entnehmen (GWB).

Kartellverbot und Zusammenschlusskontrolle

Das Kartellverbot soll aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen und Absprachen Einhalt gebieten, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Die Fusionskontrolle soll unternehmerische Monopolstellungen durch wettbewerbsbeschränkende Marktstellung verhindern. Eine Monopolstellung kann etwa eintreten, wenn zwei Unternehmen nach einem Unternehmenskauf fusionieren und dadurch eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Die zuständigen Kartellbehörden prüfen den Markt und überwachen Zusammenschlüsse.

Missbrauchsverbot

Das Missbrauchsverbot soll verhindern, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre Stellung missbrauchen. Unternehmen mit einem Marktanteil von einem Drittel und mehr verpflichtet das Missbrauchsverbot zu Fairness gegenüber seinen Konkurrenten und verbietet Diskriminierungen. So darf ein Unternehmen nicht ohne sachlichen Grund unterschiedliche Preise etwa von Zulieferern verlangen.

Kleine und mitteständische Unternehmen

Das Kartellrecht ist aber nicht nur für große Konzerne interessant. Unter gewissen Voraussetzungen lässt es sogenannte Mittelstandskartelle für kleinere und mittelständische Unternehmen zu. Dies soll Nachteile kompensieren, die kleineren oder mittelständischen Unternehmen dadurch entstehen, mit einem viel größeren Unternehmen zu konkurrieren. Zu diesem Zweck dürfen kleinere und mittelständische Unternehmen ihre Unternehmenspolitik in gewissem Rahmen aufeinander abstimmen. Sie dürfen etwa Absprachen über die Produktion, über Preise oder über den Vertrieb treffen.

Gerne helfen wir Ihnen in allen Fragen zum Kartellrecht.

Unsere Leistungen zum Thema Kartellrecht

  • Beratung in allen Fragen zum Kartellrecht
  • Beratung zu Fragen hinsichtlich Boykottaufrufen
  • Schadensbegrenzung im Falle von Kartellrechtsverstößen
  • Forderung von Unterlassung rechtswidrigen Verhaltens, Beseitigung der Rechtsfolgen und Schadensersatz
  • Absicherung vor Wiederholungen der Rechtsverletzung durch Vereinbarung hoher Vertragsstrafen
  • Anfertigung von Schutzschriften und Erhebung negativer Feststellungsklagen nach unberechtigter Inanspruchnahme

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht schützt den fairen Wettbewerb insbesondere vor aggressiven und irreführenden geschäftlichen Handlungen. Es verpflichtet Unternehmer zur Einhaltung von Normen, die das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer regeln. Es gewährleistet den fairen Wettbewerb, indem es vor allem Konkurrenten und Verbänden ermöglicht, unlautere geschäftliche Handlungen abzumahnen.

Marktregulierung durch das Institut der Abmahnung

Verschafft sich zum Beispiel ein Unternehmer einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil durch eine unlautere geschäftliche Handlung, so können etwa Konkurrenten den Unternehmer abmahnen. Die erteilte Abmahnung entfaltet marktregulierende Wirkung: Der Unternehmer wird in aller Regel der Abmahnung entsprechen und die unfaire Handlung einstellen. Entsprechend wird der entstandene unfaire Wettbewerbsvorteil – im Interesse Aller – beseitigt.

Begriff der geschäftlichen Handlung

Geschäftliche Handlungen sind – vereinfacht gesagt – alle Verhaltensweisen zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens, welche die Chancen erhöhen Absatz zu erzielen. Dazu gehören vor allem Marketing- und Werbemaßnahmen. Beispiele:

  • Produkt- oder Unternehmenswerbung,
  • Aussagen über Konkurrenten oder
  • beschreibende Angaben über Produkte oder Unternehmen.

Wettbewerbsrecht – Marketing in Zeiten des Internets

Im Internet sind die Möglichkeiten gewinnbringenden Marketings so vielgestaltig wie nie zuvor. Keine Frage also, dass Unternehmer auf den Markt drängen und neue Strategien entwickeln, um erfolgreich ihre Produkte zu vertreiben. Doch welche Marketingstrategie lohnt sich? Wie ist effizientes Marketing in den neuen Medien zu gewährleisten, ohne kostspielige Abmahnungen zu kassieren?

Gerne helfen wir in allen Fragen zum Wettbewerbsrecht.

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