Was ist die Erheblichkeitsschwelle?
Bei der Erheblichkeitsschwelle handelt es sich um einen Begriff des Wettbewerbsrechts, welcher aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) entstammt. Damit eine Wettbewerbshandlung unlauter ist und dem UWG unterfällt muss diese geeignet sein den Wettbewerb zum Nachteil anderer Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Diese nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung wird Erheblichkeitsschwelle genannt.
Unsere Leistungen zum Thema Erheblichkeitsschwelle
- Prüfung der Zulässigkeit ihrer geschäftlichen Handlungen
- Rechtliche Beratung in Fragen des Werberechts
- Durchsetzung von Ansprüchen nach Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
- Verfolgung unlauterer Werbung
- Verfolgung von Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Verfolgung von Nachahmungen und Plagiaten aus Markenrecht oder Wettbewerbsrecht
- Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik
- Prüfung der Aktivlegitimation