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Focus Markenrecht
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Zustimmung

Was ist eine Zustimmung?

Was ist eine Zustimmung?

Eine Zustimmung liegt vor, wenn jemand sein Einverständnis mit einem Rechtsgeschäft erklärt, das andere Personen abgeschlossen haben. Die vorherige Zustimmung nennt sich Einwilligung, die nachträgliche Zustimmung heißt Genehmigung.

Eine Zustimmung bedarf es vor allem bei Rechtsgeschäften nicht voll Geschäftsfähiger, bei einer Vertretung ohne Vertretungsmacht, sowie bei Verfügungen von Nichtberechtigen. Das Gesetz verlangt in vielen Fällen eine behördliche Zustimmung für Rechtsgeschäfte.

Die Erteilung und die Verweigerung der Zustimmung kann sowohl dem einen als auch dem anderen Teil gegenüber erklärt werden. Sie bedarf nicht der für das Rechtsgeschäft vorgesehenen Form.

Abzugrenzen ist die Zustimmung von einer nachträgliche Bestätigung eines nichtigen oder anfechtbaren Rechtsgeschäfts durch die Parteien und einer Ermächtigung zur Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen.

Unsere Leistungen zum Thema Zustimmung

  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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