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Betriebsschließungen in der Corona-Krise: Schadensersatz? Was Betroffene wissen müssen!

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Photo by Fabien Maurin on Unsplash

Per Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurden  „Gastronomiebetriebe“ sowie „Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe“  geschlossen.

Wenn Sie davon betroffen sind, prüfen Sie Ihre Betriebsschließungsversicherung.

Sie haben vielleicht einen Anspruch gegen die Versicherung.

Wir sagen Ihnen, was Sie jetzt wissen müssen und ob es sich auch für Sie lohnen könnte, Ihre Versicherung in Anspruch zu nehmen!

7 Dinge, die Sie jetzt wissen müssen:

  • Mein Betrieb wurde geschlossen. Wer kommt für die Schäden auf?
  • Kann ich meine Versicherung in Anspruch nehmen?
  • Was bedeutet „Schließung des Betriebs nach einer behördlichen Anordnung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes“?
  • Der Versicherer zieht sich auf „Gefahrerhöhung“ zurück – was bedeutet das?
  • Was ist eine „Allgefahrenversicherung“?
  • Ab wann bestand in Deutschland eine „objektive Gefahrerhöhung“ wegen Corona bzw. COVID 19?
  • Die Versicherung will nicht zahlen – was nun?

Lesen Sie dazu unsere Themenseite:

  • Schadensersatz wegen Betriebsschließungen in der Corona-Krise – 7 Dinge, die Betroffene wissen müssen!

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