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Polaroid Sofortbildkamera Rufausnutzung
Photo by Josh Carter on Unsplash

Früher – ganz früher – waren sie der Hit auf jeder Familienfeier. Ein Klick – und schon kam aus dem klobigen Apparat ein quadratisches Foto, auf dem nach wenigen Minuten erwartungsfrohen Hin- und Herwedelns ein Bild erschien. Die Qualität ließ zwar zu wünschen übrig, aber der Effekt allein zählte: Sofortbild, hier, jetzt.

Heute, im Zeitalter der Digitalfotographie und des allgegenwärtigen Smartphones, kann man alles und jeden immer und überall fotographieren – zumindest ist das technisch möglich. Der „Aha“-Effekt des Sofortbilds aus der Kamera ist heute schnöder Alltag. Jeder Achtjährige hat heute eine „Sofortbildkamera“ in der Schultasche.

Gestern Polaroid, heute Fuji

Dementsprechend ging der Pionier der Sofortbildkamera, die Polaroid Corporation, 2008 in die Insolvenz. Erstaunlicherweise gibt es immer noch Unternehmen, die Sofortbildkameras mit quadratischen Bilder anbieten, etwa Fuji-Film. Hier stellt sich nun die rechtliche Frage: Dürfen sie das? Einfach so in die großen Fußstapfen des Kult-Konzerns treten?

Die Antwort gab jetzt das OLG Köln: Ja, das dürfen sie (OLG Köln, Urteil v. 12.6.2020, Az.: 6 U 265/19). Es bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln, dass der Vertrieb solcher Kameras durch Fuji nicht per se einer Herkunftstäuschung oder unlautere Rufausnutzung von Polaroid gleichkomme.

Patent war abgelaufen

Das System des Sofortbildes beruhe zwar auf einem Patent, das der Polaroid Corporation zustand, aber vor Beginn der Produktion durch Fuji ausgelaufen war. Dennoch meinte Polaroid, dass Fuji durch die Übernahme des klassischen Foto-Formates Herkunftstäuschung betriebe, eingedenk der „gesteigerten wettbewerblichen Eigenart“ des quadratischen Bildes.

Dem widersprach des OLG Köln: Die Form allein begründet keine Nachahmung. Auch eine Verwechslungsgefahr bestehe nicht – „Fuji“ und „Polaroid“ könne „ein angemessen gut informierter, aufmerksamer und kritischer durchschnittlicher Verbraucher“ unterscheiden.

Man kann sich dem Urteil sicher anschließen. Doch ist das klassische Sofortbild eben ein „Polaroid“. Und bleibt es im kollektiven Bewusstsein auch. So ist es folgerichtig die Kult-Kamera „Polaroid 600“, die heute Hipster-Hemden ziert und damit die Szene bereichert. Kleiner Trost für die unterlegene Partei. Nicht? Einfach ein paar Minuten warten!

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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